Über 95% der rund 700 deutschen Golfplätze gehören dem angeschlossenen Golfclub. Jeder Golfclub hat – völlig unabhängig vom Thema Golf-Fernmitgliedschaft – eigene Regeln, wer auf den Golfplatz darf und wer nicht.
In der Regel darf man einen Golfplatz bespielen, wenn man einen DGV-Ausweis vorzeigen kann, sprich Mitglied in einem anderen deutschen Golfclub ist.
Das gilt als Beweis, dass Sie halbwegs golfen können und den Golfplatz nicht umgraben werden. Und dass Sie sozusagen zum „erlauchten Kreise der feinen Golfer“ gehören.
A. Spielrecht-Beschränkungen und –Lockerungen unabhängig von der Golf-Fernmitgliedschaft
Golfclubs, die besonders elitär oder ausgelastet oder hochwertig sind, brauchen eigentlich keine Spieler von außerhalb und beschränken den Zutritt für Gäste, z.B.:
- „Bei uns nur, wer mindestens Handicap 36 hat.“
- „Bei uns nur unsere Mitglieder und deren Freunde.“
- „Bei uns nur unter der Woche Gastspieler, am Wochenende leider nicht.“
Auf der anderen Seite gibt es Golfclubs, die jeden Gastspieler und dessen Greenfee-Gebühr dringend brauchen. Die nehmen dann jeden:
- „Ein DGV-Ausweis ist nicht wichtig, Platzreife-Nachweis reicht.“
- „Wir glauben Dir, dass Du golfen kannst. Viel Spaß.“
Wir schätzen, dass von den 700 Golfplätzen rund 50 in die Kategorie „stärker beschränkt“ und 250 in die Kategorie „weniger beschränkt“ fallen.
Das gilt wie gesagt für alle Gastspieler, egal ob Vollmitglied oder Fernmitglied.
B. Spielrecht-Beschränkungen durch die Golf-Fernmitgliedschaft
Golfer A ist reguläres Mitglied in einem Golfclub, Golfer B hat eine Fernmitgliedschaft. Beide wollen mit ihrem DGV-Ausweis auf Golfplatz X spielen. Kann es sein, dass Golfer A das darf, aber Golfer B abgewiesen wird?
Erste Frage:
Sieht der DGV-Ausweis von Golfer A genauso aus wie der von Golfer B?
Als die Golf-Fernmitgliedschaft sich um das Jahr 2008 herum langsam verbreitete und es den elitären Golfclubs übel aufzustossen begann, dass da der eine oder andere Golfer plötzlich mit einem offiziellen DGV-Ausweis herumwedelte, der keine hohe Jahresgebühr zahlte, fand das Thema Eingang in die offiziellen Verbandstagungen.
Bei dieser jährlichen Veranstaltung treffen sich die Vorstände der Golfclubs in einem Hotel in Frankfurt und stimmen über allerlei Anträge ab. Sozusagen der „Bundestag der Golfclubs“ – wir haben uns dort auch schon öfter reingemogelt. Bzgl. der Golf-Fernmitgliedschaft stehen sich die Fraktionen „Elitäre Golfclubs wollen das abschaffen“ und „Arme Golfclubs finden das super“ gegenüber. Und einigen sich dann Jahr für Jahr auf irgendeinen anderen Kompromiss:
- Jahr 1: Elitäre Golfclubs verlangen die Abschaffung: Nur wer nah an seinem Golfclub wohnt, darf einen DGV-Ausweis bekommen. Antrag abgelehnt.
- Jahr 2: Elitäre Golfclubs verlangen, dass der DGV die Mitgliedsanschriften abgleicht und Fernmitgliedern automatisch einen zweitklassigen DGV-Ausweis zustellt. Antrag abgelehnt.
- Jahr 3: Man einigt sich darauf, dass Golfclubs bei ihren Fernmitgliedern freiwillig „eS“ (eingeschränktes Spielrecht) auf den Ausweis drucken. Die meisten Golfclubs kriegen das allerdings gar nicht mit oder halten sich nicht daran.
- Jahr 4: Neues Modell: Reguläre Vollmitglieder, die näher als 70km an ihrem Club wohnen, sollen ein Hologramm auf dem Ausweis bekommen. Das verpeilen allerdings auch wieder die meisten Golfclubs.
- und so weiter...
Fazit: Derzeit sieht es so aus, dass Vollmitglieder einen DGV-Ausweis mit einem Aufdruck "R" für "regional" von ihrem Heimatclub ausgehändigt bekommen, während Fernmitglieder mit einem Ausweis ohne diesen "regionalen" Aufdruck auskommen müssen.
Einige Golfclubs betreiben eine Greenfeepolitik und verlangen von Golfspielern ohne diesen Aufdruck "R" auf dem DGV-Ausweis ein höheres Greenfee. Andere widerum freuen sich über jeden Gast egal ob mit Ausweis oder nicht... die wirkliche Handhabung beim Thema Greenfeehöhe und -differenzierung ist sehr heterogen in Deutschland.
Zweite Frage:
Was macht der Golfclub, wenn er einen Gastspieler als Fernmitglied identifiziert?
Nehmen wir an, Golfer B hat in einen DGV-Ausweis ohne diese Kennzeichung "R". Damit steht er nun vor der Clubhaus-Sekretärin vom Golfclub X und möchte gerne losspielen. Was wird passieren?
- In vielen Fällen wird er behandelt wie der Golfer A mit der regulären Mitgliedschaft. Meist ist die Sekretärin gar nicht darüber informiert, was nun gerade wieder auf dem Verbandstag in Frankfürt beschlossen wurde.
- In einigen Fällen sagt die Sekretärin: „Oh, Sie sind ja ein Fernmitglied. Dann müssen Sie ein erhöhtes Greenfee zahlen, 65 Euro statt 50 Euro.“
- Und so gut, wie nie sagt die Sekretärin: „Gehen Sie weg, Sie Fernmitglied!“
Fazit zum Spielrecht mit der Golf-Fernmitgliedschaft
In Summe gilt: Fernmitglieder sind in 99% der Fälle spielberechtigt - das ein Club sagt "wir wollen Sie hier nicht" kommt so gut wie gr nicht vor. Es kann als Fernmitglied durchaus vorkommen, dass ein erhöhtes Greenfee verlangt wird. Da sie als Fernmitglied aber wesentlich weniger Jahresgebühr an ihren Heimatclub zahlen, finden wir das nicht schlimm. Fast alle Golfclubs halten den Aufschlag im Rahmen und erläutern ihre Vorgehensweise den Fernmitgliedern nett und freundlich.
Sehr selten kommt es vor, dass eine Clubsekretärin es leider immer noch nicht verstanden hat, dass im Fernmitglied vor ihr ein potentielles Vollmitglied von morgen steht und einen sehr hohen Greenfeeaufschlag in Verbindung mit einem dummen Kommentar ausspricht. Doch zu diesem Club müssen sie Gott sei Dank kein zweites Mal gehen und schon gar keine Vollmitgliedschaft abschließen...